Europaratskonvention

Am 11. Mai 2011 traf sich das Ministerkomitee des Europarats in Istanbul zum Übereinkommen über die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Diese Konvention des Europarats ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument gegen eine lange, als Privatsache betrachtete, Gewalt.

Bisher gab es keine völkerrechtlichen Regelwerke, welche Nationalstaaten wirksam in die Pflicht nehmen konnten. Gemäß der Europaratskonvention müssen die Vertragsstaaten Gewalt (und Folgegewalt) an Frauen nicht nur besser verhindern, sondern auch eine Vielzahl von allgemeinen und spezifischen Unterstützungsleistungen für Opfer von häuslicher Gewalt zur Verfügung stellen.

Laut Artikel 20 der Konvention umfassen generelle Leistungen die Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung, Aus- und Weiterbildung sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit.
Artikel 23 bezieht sich auf Unterbringungsmöglichkeiten für Opfer von Gewalt:  es müssen ausreichende Schutzmöglichkeiten wie Frauenhäuser errichtet werden. Das Übereinkommen sieht auch die Einrichtung einer internationalen Gruppe unabhängiger ExpertInnen vor, welche die Umsetzung auf nationaler Ebene überwachen sollen.

Österreich hat diese Konvention unterschrieben und muss sie nun ratifizieren!